APOTHEKE freigegeben laut KFG § 102, Absatz 10
geeignet und freigegeben für:
- Motorräder
- Kleinmotorräder
- Moped
- Mofa
- Moped-Roller
Für jeden Zweirad-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben.
Sehr klein, daher gut verstaubar (140 x 100 x 35 mm).
TOP QUALITÄT – ohne Ablaufdatum !!
Inhalt gemäß KFG § 102, Absatz 10